Historie der Helser Schützengesellschaft

Anfang des 17. Jahrhunderts – Erstmalige Erwähnung und Gründung

Die Geschichte der Helser Schützengesellschaft kann aufgrund der verschiedenen Eintragungen in alten Schützenbüchern sowie den Aufzeichnungen in alten Chroniken bis in das 17. Jahrhundert nachvollzogen werden. Erstmalig erwähnt wurde sie um das Jahr 1626. Dieses geht hervor aus alten Chroniken, die sich im Staatsarchiv Marburg zur Aufbewahrung befinden. Besonders hervorzuheben ist das Jahr 1634, in dem die ersten, uns heute bekannten Statuten entstanden sind. Diese vermitteln einen Einblick in die damalige, innere Organisation des Vereins. Aber nicht nur aus diesem Grund ist dieses Ereignis von besonderer Bedeutung. Die Schützengesellschaft sieht hierin heute ihre offizielle Gründung vollzogen.

Sinn und Zweck der Vereinigung war es insbesondere der Heimat als auch der Ordnung Schutz zu gewähren. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Pflege der Kameradschaft und die Förderung der Zusammengehörigkeit. Die zunächst in unregelmäßigen Zeitabständen veranstalteten Schützenfeste und Freischießen leisteten in diesem Rahmen einen entsprechenden Beitrag.

Um 1680 – Zerfall und Wiederbelebung

Der Dreißigjährige Krieg stellte die gesamte Bevölkerung vor eine harte Bewährungsprobe. Not und Armut als auch deren Begleiterscheinungen führten letztendlich zum Zerfall der Helser Schützengesellschaft.

An einer Wiederbelebung war um 1680 vor allem dem Waldeckischen Grafen beziehungsweise Landesherrn Graf Georg Friedrich gelegen, um den Durchzug unerwünschter Regimenter zu verhindern. Im Jahre 1681 erfolgte die Wiederaufnahme des Vereins mit 33 alten und 10 neuen Schützenbrüdern, die somit den Fortbestand der Helser Schützengesellschaft sicherten.

Die Wiederaufnahme ist in einem handschriftlichen Protokoll dokumentiert, welches bis heute erhalten ist. Es berichtet:

Anno 1681 hat die Schützengesellschaft wieder angefangen.

Protokoll zur Wiederaufnahme von 1681

1682 – Erster Schützenkönig

Bereits zu Pfingsten 1682 wurde das Freischießen wieder gefeiert und der erste Schützenkönig ermittelt. Dieses war Reichsfürst "Georg Friedrich Graff zu Waldeck Pyermont vndt Culenburg".

Im Buch der Schützengesellschaft ist hierzu historisch festgehalten:

Anno 1682, den 5. Juni ist Ihre Hochgräfliche Exzellenz, unser gnädiger Herr Georg Friedrich Graff zu Waldeck-Pyrmont undt Culenburg im Scheibenschießen König worden.

Das prächtige barocke Hauptschild der Helser Königsschürze, das sich durch eine fein ziselierte Treibarbeit auszeichnet, stammt von ihm. Es ist mit dem Waldecker Wappen, umrahmt von fünf Spangenhelmen und einem Blätterkranz geschmückt – ein Meisterstück der alten Waldecker Goldschmiedekunst.

Die Verbindung zum Fürstenhaus wurde auch in der Folgezeit eng gepflegt. Auch unter den übrigen Schilden der Helser Königsschürze weisen einige durch Widmung und Jahreszahlen nach, dass vor allem im 18. und 19. Jahrhundert wiederholt Waldecker Fürsten und Prinzen, ja sogar einmal eine Prinzessin Caroline Luise, die Würde des Schützenkönigs in Helsen trugen. So hat auch die Helser Königsschürze mit ihren über 30 Silberschilden eine kulturgeschichtliche Bedeutung, sie ist eine Art Chronik, die Vieles aus der Vergangenheit erzählen kann.

Die aus einzelnen Schildchen bestehenden Schützenketten leiten ihren Ursprung wohl aus den Ehrenketten des Mittelalters her. Von den „Ritterlichen Orden“ ging der Brauch eine Kette zutragen  auf die bürgerlichen Bürgermeister, Ratsherren und Vorsteher kirchlicher Bruderschaften Ende des 15. Jahrhunderts über. Ebenso wurde sie zum Symbol des Schützenkönigs.

Hauptschild der Helser Königsschürze von 1682
Helser Königsschürze

1744 – "Helsische Schützenordnung"

Die Zahl der Mitglieder erhöhte sich bis um das Jahr 1700 auf 50 Schützenbrüder. Im Jahre 1744 wurden die Statuten aus dem Jahr 1634 durch die "Helsische Schützenordnung" ersetzt. Diese umfasste 40 Artikel, die die innere Ordnung aufs Neue regelten. Der Artikel 1 der "Helsischen Schützenordnung" vom 26.06.1744 wird auch vor der Wiederaufnahme des Vereins 1681 Bestandteil der Satzung gewesen sein:

Wer sich in die Helsische Schützengesellschaft begeben will, soll ein eingesessener, ehrbarer, unbescholtener Nachbar und mit tuaglischem Gewehr, Pulver und Blei gemäß der Landordnung versehen sein.

(Anmerkung: Fassung in heutiger Sprache)

19. Jahrhundert – Gesellschaftliche Aspekt und Pflege der Tradition

Nach den Napoleonischen Kriegen änderten sich in langer Friedenszeit Ziel und Zweck des Vereins. Der gesellschaftliche Aspekt und die Pflege der Tradition gewannen gegenüber dem ursprünglichen Zweck, der Heimat Schutz zu gewähren, immer mehr an Bedeutung.

Bereits zu dieser Zeit verfügte die Schützengesellschaft über ein wohl beachtliches Grundvermögen. Pachtgelder, die aus vorhandenen Liegenschaften bezogen wurden, stellten hierbei eine bedeutende Einnahme dar. In besonderen Fällen wurden sogar Gemeinde und Kirche mit finanziellen Mitteln unterstützt. So übernahm die Schützengesellschaft Schulden der Gemeinde und unterstützte später den Bau einer Schule beziehungsweise die Reparatur der Kirchenorgel. Grundsätzlich standen die Gemeindefinanzen in enger Verbindung mit der Schützengesellschaft. Die Durchführung eines Freischießens wurde von Seiten der Obrigkeit von der allgemeinen Finanzlage der Gemeinde abhängig gemacht. Gerade zu Beginn des 19. Jahrhunderts war es um diese sehr schlecht bestellt. Das sogenannte Schützenfest konnte somit nicht in den gewohnten Zeitabständen veranstaltet werden, obwohl die Schützengesellschaft aus finanzieller Sicht hierzu in der Lage gewesen wäre.

Im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts besserte sich die allgemeine Situation. Das Schützenfest wurde nun in annähernd regelmäßigen Zeitabständen jeweils zu Pfingsten veranstaltet.

1956 – Erstes Schützenfest nach dem Krieg

Das Vereinsleben und die Schützenfeste wurden durch den 1. und den 2. Weltkrieg jäh unterbrochen. Die Kriege forderten ihre Opfer unter den damaligen Schützenbrüdern und deren Familien.

Dennoch ist es trotz aller Vorkommnisse gelungen, die Tradition auch über diese so schwere Zeit hinweg zu bewahren. Dieses sicherlich auch dank des Engagements einiger Schützenbrüder, die bereits Anfang der 50er Jahre den Schützengeist in Helsen wieder aufleben ließen und im Jahre 1956 bereits das erste Schützenfest wieder stattfinden ließen. Dies ist insbesondere dem damaligen Vorstand zu verdanken, der sich aus folgenden Personen zusammensetzte:

  • 1. Vorsitzender und Kapitän Albert Neumann sen.
  • 2. Vorsitzender Friedrich Rüsseler
  • Kassenwart und Schriftführer Arthur Preuß
  • Beisitzer Heinrich Bornemann, Karl Heinemann, Friedrich König, Wilhelm Rock und Fritz Stietz
Schützenkönig 1956 Heinrich Bornemann und Kinderkönig Kurt Inthorn
1. Vorsitzender und Kapitän Albert Neumann (1956)
Helser Männerfahne zum Schützenfest 1956

Ende des 19. Jahrhundert – Regelmäßiges Freischießen

Bis 1986 fanden die Schützenfeste im Abstand von drei Jahren statt. Im Sinne der Finanzierung zukünftiger Feste wurde im Jahr 1987 aus wirtschaftlichen Gründen entschieden, die Feste in einem vierjährigen Rhythmus zu veranstalten. Ferner wurde in Anlehnung an den historischen Hintergrund die Bezeichnung "Schützenfest" in "Freischießen" geändert. Diesen Entscheidungen folgend wurde im Jahr 1990 erstmalig anstelle des Schützenfestes ein Freischießen veranstaltet.

Gefeiert wird in der Helser Bürgerhalle und das Gelände um die Bürgerhalle verwandelt sich in der Zeit des Freischießens in ein großes, historisches Heerlager. Die verschiedenen Kompanien und Traditionsgruppen prägen dann das Bild der Schützengesellschaft in ihren farbenprächtigen, historischen Uniformen.